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Die
Baugenehmigung
Genehmigungsfähig
ist in Deutschland bislang nur eine nicht-lasttragende Bauweise. Dabei muss neben der normalen Baugenehmigung auch eine
sogenannte Zustimmung im Einzelfall eingeholt werden, weil
es sich bei Strohballen um einen Baustoff handelt, der kleine bauaufsichtliche
Zulassung hat. Zuständig dafür ist nicht das Bauamt der
Kreisverwaltung, sondern das Ministerium der Finanzen des Landes
Rheinland-Pfalz. Das klingt sehr nach Amtsschimmel und lästiger
Behördenaufsicht.
Unsere Erfahrungen mit den Behörden waren allerdings positiv.
Alle zuständigen Behörden waren ausnahmslos sehr interessiert
und haben uns voll und ganz unterstützt. Wir haben nicht einen
Bedenkenträger kennengelernt und stehen ständig in Kontakt
mit den zuständigen Leuten. Das führt sogar so weit, das
z.B. der Brandschutzbeauftragte der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises
sich so für das Thema interessiert, dass er es zu einem Aufsatz
verarbeitete, den er auf einer seiner Tagungen vortrug. Herr Dausner
besuchte auch die Baustelle während des Strohballen-Workshops.
Herrn Hoegner, den zuständigen Sachbearbeiter des Finanzministeriums,
habe ich eines Nachmittags zufällig hier auf der Waldeck getroffen
als er sich das Gelände und das schon vorhandene Strohballenhaus
anschaute. Die Zustimmung im Einzelfall wurde innerhalb kürzester
Zeit erteilt.
Dabei gibt es natürlich einige Auflagen. So muss es sich z.B.
bei den Strohabllen um Weizen-, Roggen- oder Gerstestroh handeln,
und nicht um Haferstroh. Um Schimmelpilzbefall vorzubeugen ist es
natürlich sehr wichtig, dass dir Strohballen trocken eingebaut
werden. Die Restfeuchte muss beim Einbau weniger als 16 Gewichtsprozent
betragen.
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